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TRANSMUTATION MACHT ENDLAGER NICHT ÜBERFLÜSSIG (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-wi) Der Einsatz von Transmutationsreaktoren macht Endlager für hochradioaktive atomare Abfälle nicht überflüssig.

Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/3148) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (14/2938) zur Transmutationsforschung.

Nach Angaben der Fraktion handelt es sich bei der Transmutationstechnik um eine Weiterentwicklung der herkömmlichen Kerntechnik, die mit Instabilitäten und entsprechender Strahlung umgeht.

Durch Neutronenbeschuss würden dabei Strahler mit schweren Kernen weiter gespalten oder solche mit leichten Kernen stabiler gemacht.

Damit könnten langlebige Radionuklide beseitigt und radioaktiver Abfall oder Plutonium, die ansonsten Jahrtausende lang sicher gelagert werden müssten, als Rohstoffe zur Energieerzeugung verwendet werden.

Die Transmutationsforschung ist laut Bundesregierung eine sehr anspruchsvolle wissenschaftlich-technische Aufgabe.

Ein großtechnischer Einsatz der Transmutation sei nur über einen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren zu realisieren.

Die Anlagen müssten dann mehrere Jahrzehnte betrieben werden, um den hochradioaktiven Abfall deutlich zu verringern.

Eine abschließende Beurteilung des Potenzials dieses Technik sei heute noch nicht möglich. Da die heute in Deutschland verfügbaren Kernraktoren nur geringe Transmutationsraten ermöglichten, würde die Transmutation teurer als die direkte Endlagerung.

Es würden zusätzliche Wiederaufarbeitungs- und Refabrikationsanlagen sowie zusätzliche neuartige Reaktoren benötigt.

Das Volumen radioaktiver Abfälle würde aber geringer werden. Die Menge der bei der mehrstufigen Wiederaufarbeitung anfallenden nicht hochradioaktiven Abfälle lasse sich derzeit nicht genau abschätzen.

Dieses Abfallvolumen werde in jedem Fall erheblich höher sein als man es von der heute üblichen Wiederaufarbeitung kenne, so die Regierung.



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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0010003
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