NATO-ABKOMMEN ÜBER GEHEIMSCHUTZ UMSETZEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/SAM-in) Die Mitgliedstaaten sowie die Organe und Einrichtungen der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) wollen den Schutz ausgetauschter Verschlusssachen gewährleisten.
Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (14/3457) vorgelegt, der das von Deutschland unterzeichnete "Übereinkommen vom 6. März 1997 zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über den Geheimschutz" in nationales Recht umsetzen soll.
Damit sollen Sicherheitsnormen und -verfahren festgelegt werden, die einen gemeinsamen Grad des Schutzes von geheimhaltungsbedürftigen Informationen innerhalb der Allianz gewährleisten.
Jeder Vertragsstaat müsse darauf vertrauen können, dass seine die NATO betreffenden Geheimnisse auch innerhalb des Bündnisses als Ganzes wirksam geschützt werden.
Neben Deutschland habe sich die Mehrheit der NATO-Vertragspartner, insbesondere die drei neuen Mitglieder Polen, Tschechien und Ungarn, für eine völkerrechtlich verbindliche Festschreibung der Geheimschutzverpflichtungen ausgesprochen.
Nach Angaben der Regierung sollen die mit dem Austausch geheimhaltungsbedürftiger Informationen in der NATO befassten deutschen Staatsangehörigen einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden.
Sowohl Staatsangehörige, die Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH und höher hätten, wie auch Beschäftigte deutscher Nationalität bei NATO-Organen und -Einrichtungen, die Einblick in Informationen oder Unterlagen des Geheimhaltungsgrades NATO CONFIDENTIAL hätten, seien einer entsprechende Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen.
Wie die Regierung weiter informiert, stellt die völkerrechtliche Verpflichtung zur Sicherheitsüberprüfung ihrer Natur nach einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar und soll deshalb durch Rechtsakt des Gesetzgebers in innerstaatliches Recht umgesetzt werden.
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