Rechtsausschuss
ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG ZUR BESCHLEUNIGUNG VON STRAFVERFAHREN
Berlin: (hib/BOB-re) Zur Beschleunigung von Strafverfahren wird der Rechtsausschuss am (morgigen) Mittwoch, 7. Juni, eine öffentliche Anhörung veranstalten.
Grundlage des Hearings sind Gesetzentwürfe der CDU/CSU (14/1714) sowie des Bundesrates (14/2444,14/3205).
Die Union möchte mit ihrer Initiative unter anderem sicherstellen, künftig den prozessualen Missbrauch des Rechts einer Ablehnung von Richtern zu verhindern.
Ihr Entwurf zielt deshalb darauf ab, als neues Kriterium der Unzulässigkeit die "offensichtliche Unbegründetheit" eines Ablehnungsgesuches einzuführen.
Die Abgeordneten möchten zudem künftig in Anpassung an die gerichtliche Praxis die Vereidigung in Strafverfahren in das Ermessen des Gerichts stellen.
Ähnliches strebt auch die Länderkammer an. Als Experten sind vom Fachausschuss geladen Professor Stephan Barton (Universität Bielefeld), Erhard Becker (Leitender Oberstaatsanwalt in Aschaffenburg), Uwe Ewald (Kriminologische Forschungsstelle Berlin), Professor Gerhard Fezer (Universität Hamburg), Professor Helmut Frister (Universität Düsseldorf), Professor Felix Herzog (Humboldt-Universität Berlin), Eberhard Kempf (Rechtsanwalt aus Frankfurt), Heinrich Kintzi (Generalstaatsanwalt a.D.
aus Braunschweig), Klaus Weber (Präsident des Landgerichts Traunstein) und Professor Gunter Widmaier (Rechtsanwalt aus Karlsruhe). Die Anhörung findet ab 14:00 Uhr in der Mauerstraße 36, Haus 3, Raum 327, statt.
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