STRUKTUR DES PRÜFWESENS FÜR GERÄTE NEU ORDNEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/RAB-as) Anlagen, die nach dem Gerätesicherheitsgesetz überwachungsbedürftig sind, sollen künftig nicht mehr von amtlich anerkannten Sachverständigen, sondern von zugelassenen Überwachungsstellen geprüft werden.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (14/3491) eingebracht, mit dem sie die rechtlichen Voraussetzungen für ein organisationsbezogenes Prüfwesen schaffen will.
Die Akkreditierung dieser Stellen soll nach bundeseinheitlichen Kriterien durch die zuständigen Länderbehörden erfolgen.
Die Einzelheiten des Akkreditierungsverfahrens sollen von den Ländern festgelegt werden. Zur Begründung heißt es, ein derartiges Prüfwesen entspreche den Richtlinien auf europäischer Ebene.
Mit dem Gesetzentwurf sollen bestehende und zu erwartende Widersprüchlichkeiten zwischen den nationalen und den europäischen Prüfstrukturen vermieden werden, die insbesondere bei den Checks vor Inbetriebnahme offen zu Tage treten würden.
Zugleich soll im Hinblick auf die Entstehung eines europäischen Dienstleistungsmarktes langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des nationalen Systems der technischen Überwachung gesichert werden.
Der Bundesrat hat sich den Angaben zufolge bereits in einer 1997 verabschiedeten Entschließung für eine Neuordnung des Prüfwesens ausgesprochen.
Mit dem Gesetzentwurf soll außerdem eine EG-Richtlinie zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe in nationales Recht umgesetzt werden. Laut Regierung ist der Anwendungsbereich der Richtlinie umfassend und schließt alle Tätigkeiten mit chemischen Arbeitsstoffen am Arbeitsplatz ein.
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