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150/2000
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Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

ZIVILDIENSTVERTRAUENSMANN-GESETZ SOLL GEÄNDERT WERDEN

Berlin: (hib/MAR-fa) Der Familienausschuss hat am Mittwochvormittag den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zivildienstvertrauensmann-Gesetzes einstimmig angenommen.

Mit dem Änderungsgesetz soll das Wahlverfahren für die Vertrauensleute der Zivildienstleistenden entbürokratisiert und vereinfacht werden.

In der Begründung heißt es, die Beteiligung der Zivildienstleistenden in dienstlichen Angelegenheiten soll zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit bei der Dienstgestaltung und zu einer fürsorglichen Berücksichtigung der Belange des einzelnen Dienstleistenden beitragen.

Die Beteiligung der Dienstleistenden erfolge regelmäßig durch gewählte Vertrauensmänner. Aufgrund des bisherigen Verfahrens machten jedoch nur etwa 20 Prozent der Zivildienststellen, in denen eine Wahl von Vertrauensmännern möglich ist, von diesem Wahlrecht Gebrauch.

Mit der geplanten Änderung solle hier eine höhere Akzeptanz erreicht werden.

Von Seiten der SPD-Fraktion wurde darauf hingewiesen, dass zur Vereinfachung des Wahlverfahrens der Wahlvorstand unverzüglich bestellt und die Wahltermine unmittelbar durch diesen festgelegt werden könnten.

Ebenso könne das Procedere schriftlicher Kandidatenvorschläge entfallen. Auch die Bündnisgrünen begrüßten das Änderungsgesetz in der Hoffnung, dass künftig mehr Zivildienstleistende an den Wahlen teilnehmen werden und es zu einer direkten und besseren Vertretung der Dienstleistenden führen wird.

Die CDU/CSU-Fraktion verband ihre Zustimmung mit einem Verbesserungsvorschlag.

Sie forderte die Regierung auf dafür Sorge zu tragen, dass die Aus- und Weiterbildung der Vertrauensleute ähnlich geregelt wird wie bei der Bundeswehr. Die F.D.P. stellte fest, sie sei immer auf Seiten derer, die für Entbürokratisierung eintreten.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0015005
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