Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
VERFOLGUNG VON FALUN-GONG-PRAKTIZIERENDEN IN CHINA VERURTEILT
Berlin: (hib/BOB-mr) Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe hat am Mittwochnachmittag die Verfolgung und Verhaftung von Tausenden von Falun-Gong-Praktizierenden in der Volksrepublik China verurteilt.
Das Gremium stellte in diesem Zusammenhang fest, China habe sich mit der Zeichnung des Paktes über bürgerliche und politische Rechte sowie des Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verpflichtet, niemanden aufgrund seiner politischen Anschauung, seines Glaubens und seiner Weltanschauung zu diskriminieren oder einem Zwang auszusetzen.
Auch sei das Recht anzuerkennen, sich friedlich zu versammeln. Der Menschenrechtsausschuss sprach sich dafür aus, die Bundesregierung zu bitten, diese Position bei ihren Gesprächen im Rahmen des Rechtsstaatsdialogs mit einzubeziehen.
Die Abgeordneten trafen ihre Entscheidung auf der Basis einer Petition von Falun-Gong-Praktizierenden in Deutschland. Der Petitionsausschuss hatte um eine Stellungnahme gebeten.
Der Menschenrechtsausschuss lehnte außerdem einen Antrag der F.D.P. (14/2915) ab. Darin sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, sich für eine China-Resolution der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen einzusetzen.
Der Beschluss erfolgte mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung von CDU/CSU und PDS.
Zur Begründung verwies die Ausschussmehrheit darauf, das Anliegen der Oppositionsfraktion habe sich bereits erledigt.
Zudem habe der Ausschuss bereits am 17. Mai einen Antrag zur Situation der Menschenrechte in China angenommen. Das Plenum des Bundestages wird über die Problematik am (morgigen) Donnerstag beraten.
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