PDS: GRUNDRECHTECHARTA IN DEN EU-VERTRAG AUFNEHMEN (ANTRAG)
Berlin: (hib/BOB-eu) Nach dem Willen der PDS soll der Bundestag die Regierung auffordern, sich dafür einzusetzen, dass die gegenwärtig in der Europäischen Union erarbeitete Grundrechtecharta in den EU-Vertrag aufgenommen und damit rechtsverbindlich wird.
Dies betont die Fraktion in einem Antrag (14/3513). Der Beschluss des Gipfels der EU-Staats- und Regierungschefs vom Sommer 1999 in Köln, wonach die Charta lediglich von Rat, Europäischem Parlament und Kommission feierlich proklamiert werden solle, müsse von der Regierungskonferenz Ende des Jahres im französischen Nizza entsprechend verändert werden.
Die Regierung ist nach den Worten der Oppositionsfraktion ferner aufgefordert, regelmäßig zum Stand der Erarbeitung der Grundrechtecharta zu informieren und ihre Meinung zu aufgeworfenen Grundfragen dem Parlament zu unterbreiten.
Grundrechte sollten zudem künftig individuell einklagbar werden, erwarten die Abgeordneten. Sie sprechen sich ferner dafür aus, auf eine Veränderung des Vertrages über die Europäische Union hinsichtlich der Unionsbürgerschaft zu wirken.
Diese solle zum Ziel haben, die Unterscheidung zwischen Staatsangehörigkeiten der Mitgliedstaaten und Menschen aus Drittstaaten insoweit einzuschränken, als gleiche politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte für die in der EU lebenden Menschen gewährleistet werden.
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