FORSCHUNGSPROJEKTE IN DER ANTARKTIS NICHT BEHINDERN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/SAM-um) Nach dem Grund für seit 1999 verlangte Umweltverträglichkeits- und Erheblichkeitsprüfungen, auf deren Grundlage in der Antarktis durchzuführende Forschungsprojekte genehmigt werden, erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (14/3581).
Ob von Seiten der Bundesregierung akzeptiert wird, dass durch die Genehmigungspraxis des Umweltbundesamtes diverse deutsche Forschungsprojekte in der Antarktis nicht durchgeführt werden können, möchten die Christdemokraten weiter wissen.
Ferner wollen sie in Erfahrung bringen, ob die Bundesregierung die Auffassung des Umweltbundesamtes teilt, dass die Anhörung einer Expertenkommission nicht zwingend vor einer Entscheidung erfolgen müsse und auch keinerlei Bindungswirkung entfalte.
Nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion verstößt die seit 1999 geltende Genehmigungspraxis der Regierung gegen das Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (AUG), das dem Schutz der antarktischen Umwelt sowie der Bewahrung der Antarktis als ein dem Frieden und der Wissenschaft gewidmeten Naturreservat diene.
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