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178/2000
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Rechtsausschuss

NOVELLIERUNG DES GRUNDSTÜCKRECHTS IN DEN NEUEN LÄNDERN GEBILLIGT

Berlin: (hib/BOB-re) Gegen die Stimmen der Opposition hat der Rechtsausschuss am Mittwochvormittag mit seiner Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen das von der Koalition vorgelegte Gesetz zur Änderung des Rechts an Grundstücken in den neuen Ländern (14/3508) gebilligt.

Es sieht vor, dass Grundstückseigentümer im Osten einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung von Nutzungsentgelt durch den jeweiligen zum Besitz des Grundstücks Berechtigten auch für den Zeitraum vom 22. Juli 1992 bis zum 31. März 1995 erhalten sollen.

Der Bundestag komme damit einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1998 nach. Für den Zeitraum nach dem 1. Januar 1995 kann der jeweilige Grundstückseigentümer ein solches Entgelt aber nur dann verlangen, wenn er nachweislich aktiv an der Klärung der Rechtsverhältnisse nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz mitgewirkt hat.

Die in dem Gesetz ebenfalls enthaltene Absicht von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen, Gewerkschaftsorganisationen künftig die Abwicklung ihrer vermögensrechtlichen Ansprüche zu erleichtern und sie damit der Jewish Claims Conference (JCC) gleichzustellen, stieß im Ausschuss auf massive Kritik von CDU/CSU und F.D.P. Beide Fraktionen machten erhebliche, auch verfassungsrechtliche Bedenken geltend.

Ihrer Ansicht nach gibt es keinen sachlichen Grund, die Gewerkschaften derart zu privilegieren.

Dies habe auch eine Anhörung des Ausschusses am vergangenen Montag (3. Juli) ergeben. Insofern handelt es sich laut Union um ein "wundersames Gewerkschaftsvermögensvermehrungsgesetz".

Sie ergänzte, die politische Verfolgung von Institutionen wie den Gewerkschaften während der NS-Diktatur sei mit dem Schicksal einzelner jüdischer Verfolgter, deren Interessen die JCC vertrete, nicht zu vergleichen.

SPD und B 90/Grüne wiesen die Kritik zurück. Die von der Opposition behauptete so genannte Besserstellung der Gewerkschaften sei kein Novum, so die Sozialdemokraten.

Bereits im Jahre 1990 seien im Vermögensgesetz Regelungen zugunsten von Personen und auch Institutionen, denen zwischen 1933 und 1945 rechtswidrig Vermögen entzogen worden sei, verankert worden.

Insofern gehe es jetzt lediglich darum, gewerkschaftlichen Nachfolgeorganisationen das Recht einzuräumen, ihre Ansprüche beispielsweise auf die BGAG Immobilien Ost GmbH zu übertragen.

Vermutungen aus den Reihen der Opposition, es handele sich hierbei möglicherweise um den Dank der Regierungskoalition an die Gewerkschaften für deren politische Unterstützung im Bundestagswahlkampf, seien deshalb abwegig, so die Bündnisgrünen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0017804
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