BERICHTIGUNG:
Berlin: (hib/SAM-in) In der Meldung "Hohe Gebühren verringern Interesse an Einbürgerung" in hib Nr. 200 vom 2. August ist irrtümlich der Hinweis unterblieben, dass sich dies nur auf eine der Ursachen für die hinter den Erwartungen zurück bleibende Zahl der Einbürgerungsanträge von in Deutschland geborenen ausländischen Kindern unter zehn Jahren nach Paragraph 40b des Staatsanhörigkeitsgesetzes (StAG) bezieht. In dem Bericht über die Antwort der Bundesregierung (14/3913) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/3850) war auch unzutreffend wiedergegeben, dass der Einbürgerungsanspruch nach Paragraph 40b StAG bis zum 31. Dezember dieses Jahres begrenzt bleiben soll. Richtig ist vielmehr lediglich, dass von der Bundesregierung keine entsprechende Initiative vorbereitet wird. Außerdem ist zu berichtigen, dass nicht der Bundesrat aus Sicht der Regierung darüber zu befinden hat, inwieweit bei mehreren einzubürgernden Kindern Gebührenermäßigung oder -befreiung gewährt wird, sondern die Einbürgerungsbehörden der Länder dies entscheiden müssen. Wir bitten das Versehen zu entschuldigen.
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