Ausschuss für Kultur und Medien
EINVERNEHMEN ÜBER HAUPTSTADTKULTURFÖRDERUNG ERZIELT
Berlin: (hib/WOL-ku) Einvernehmen haben am Mittwochabend die Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien bei der Auswertung der öffentlichen Anhörung zur Hauptstadtkultur in Verbindung mit einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Hauptstadtkulturförderung (14/3182) erzielt.
Sämtliche Fraktionen stimmten dem in zwei Passagen veränderten Antrag zu. Danach begrüßt der Bundestag die Absicht von Bund und Land Berlin, einen "Vertrag zur Kulturfinanzierung in der Bundeshauptstadt" abzuschließen, der neben der Förderung bestimmter Institutionen im Rahmen des Hauptstadtkulturfonds auch die Förderung von innovativen Projekten und Veranstaltungen regelt.
Eine weitere Änderung bezieht sich auf den Bericht der Bundesregierung, bei dem nach Ablauf eines Jahres nicht nur die Erfahrungen bei der Umsetzung des Vertrages zur Kulturfinanzierung der Bundeshauptstadt, sondern auch die künftige Förderung der Kultur in der Bundesstadt Bonn festgehalten wird.
Wichtig war allen Beteiligten die Feststellung, dass das reiche kulturelle Erbe und die besonderen Bedingungen des jahrzehntelang geteilten Berlins zu einer so einzigartigen Prägung und außergewöhnlichen Vielfalt geführt hätte, dass deren Wahrung und Weiterentwicklung die Leistungsfähigkeit der Stadt allein überfordern würde.
Zufrieden zeigten sich die Abgeordneten über die pragmatische Herangehensweise der Förderung. Festgelegt ist nunmehr, dass der Bund zu einhundert Prozent die Festspiele, das Haus der Kulturen der Welt, das jüdische Museum und die Betreibung des Gropiusbaus als Stätte des kulturellen Angebots finanziert.
Damit sei es dem Land Berlin möglich, die finanzielle Gestaltung der Förderung von Museen, Theatern und Opern sowie Projekten und Veranstaltungen eigenständig, wenngleich ebenfalls mit finanzieller Beteiligung des Bundes vorzunehmen.
Zu Fragen nach der Finanzierung des Holocaust-Denkmals und der Topografie des Grauens mit den Resten der Mauer in der Niederkirchner Straße erläuterte der Regierungsvertreter, das Holocaust-Denkmal sei dezidiert ein Anliegen des Bundestages und werde entsprechend finanziert.
Die Topografie des Grauens wie auch andere in der Diskussion nicht angeführte Projekte seien hingegen im Rahmen der Berliner Projektförderung eingebettet.
Es sei der Eigenständigkeit Berlins überlassen, entsprechende Schwerpunkte vorzunehmen. Zur alleinigen Verantwortung des Bundes für die genannten vier Förderkomplexe erläuterte die Regierung, man wolle die Strukturen weitgehend belassen und auch keine gravierenden Änderungen vornehmen.
Wenn sich Veränderungen abzeichneten, läge dies an der bewussten Auswahl der Personen, die künftig für die Leitung der Vorhaben verantwortlich zeichneten.
Irritationen hinsichtlich der Aufführung der Villa Aurora im Berliner Bauhauskatalog erklärte die Regierung damit, es sei nach dem bisherigen Hin und Her bei der Vorstellung der Kandidaten und Vergabe von Stipendien für die Villa Aurora einfach festgelegt worden, künftig die Regelung in Berlin durchzuführen.
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