BUNDESREGIERUNG WILL PRIVATE ALTERSVORSORGE FÖRDERN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/RAB-as) Eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge soll aufgebaut und über Zulagen und steuerliche Entlastungen gefördert werden.
Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf (14/4595) zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung vor.
Durch die Förderung soll auch Pflichtversicherten mit niedrigen und mittleren Einkommen die zusätzliche Vorsorge ermöglicht werden.
Des Weiteren ist geplant, zu den Grundsätzen der Nettoanpassung der Renten zurückzukehren und die betriebliche Altersvorsorge zu stärken.
Mit einem Ausgleichsfaktor plant die Regierung, das Rentenniveau bei einem Beitragssatz von 22 Prozent im Jahr 2030 langfristig zu sichern und auch für Neuzugänge nicht unter 64 Prozent sinken zu lassen.
Schließlich ist vorgesehen, das Hinterbliebenenrentenrecht zu reformieren und die eigenständige Alterssicherung von Frauen auszubauen.
Im Einzelnen plant die Regierung in diesem Zusammenhang, für Frauen einen Anreiz für eine baldige (Wieder-) Aufnahme der Erwerbstätigkeit nach der Kindererziehungszeit zu schaffen und zusätzlich zu den Kinderzeihungszeiten auch die geringen Entgelte von Frauen rentenrechtlich aufzuwerten.
Auch soll ein Ausgleich für Frauen geschaffen werden, die wegen der Erziehung von mindestens zwei Kindern auch keine Teilzeittätigkeit aufnehmen können.
Zur Begründung heißt es, die Geburtenzahl in Deutschland sei seit drei Jahrzehnten rückläufig. Hinzu käme, dass die Lebenserwartung stetig steige und sich damit die Rentenlaufzeiten verlängerten.
Ohne eine langfristig tragende und zukunftsweisende Reform der Alterssicherung würde der Beitragssatz zur Rentenversicherung daher auf 24 bis 26 Prozent steigen.
Neben einer Begrenzung des demografisch bedingten Anstiegs des Beitragssatzes sei es unerlässlich, eine eigenverantwortliche kapitalgedeckte Altersvorsorge zur Sicherung des Lebensstandards aufzubauen.
Zudem würden stabile Beitragssätze einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Lohnnebenkosten zu senken und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu stärken.
Hierdurch werde eine wichtige Voraussetzung für mehr Wachstum und Beschäftigung geschaffen und der Wirtschaftsstandort Deutschland gesichert.
Weiter erklärt die Regierung, trotz zunehmender Erwerbstätigkeit von Frauen reichten die Rentenanwartschaften vielfach noch nicht aus, ihnen eine eigenständige Alterssicherung ohne abgeleitete Elemente zu garantieren.
Dies liege an Lücken in der Versicherungsbiographie durch Kindererziehung, geringerer Entlohnung und häufiger Teilzeitarbeit.
Den Angaben zufolge soll die Anpassungsformel mit dem Ziel geändert werden, dass die Rentenanpassung durch Steuerrechtsänderungen nicht mehr tangiert werde.
Veränderungen bei denjenigen Beitragssätzen zur Sozialversicherung, die nicht die Altersvorsorge betreffen, sollten unberücksichtigt bleiben.
Da langfristig ein angemessener Lebensstandard im Alter nur mit zusätzlicher Vorsorge erreicht werden könne, sei es folgerichtig, die dafür aufgebrachten Mittel in den Jahren 2003 bis 2010 in der Anpassungsformel zu berücksichtigen.
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