Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage
ERFASSUNG VON ANGABEN ÜBER DAS SEXUALLEBEN BEGRÜNDEN
Berlin: (hib/VOM) Eine geplante Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (14/4329) hat die PDS-Fraktion zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage (14/4687) gemacht.
Darin werde unter anderem die Zulässigkeit der Datenerfassung durch Behörden geregelt, die nach dem Sozialgesetzbuch arbeiten.
Zu den besonderen Arten personenbezogener Daten sollten auch Angaben über das "Sexualleben" gehören. Die Abgeordneten wollen wissen, welche Personengruppen von dieser Datenerfassung betroffen sind, welche Informationen über das Sexualleben von Behörden erfasst werden sollen und welche medizinischen Leistungen an die Kenntnis des Sexuallebens der betreffenden Personen gebunden sind.
Die Bundesregierung wird gefragt, ob durch eine gesetzlich vorgesehene Möglichkeit zur Erfassung und Weitergabe von Daten über das Sexualleben das Recht der betreffenden Person auf Schutz seiner Privat- und Intimsphäre verletzt wäre.
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