Arbeitslosen- und Unfallversicherung für Künstler einführen
Berlin: (hib/RAB) Im Geltungsbereich der Künstlersozialversicherung soll eine Arbeitslosen- und Unfallversicherung eingeführt werden. Dies verlangt die PDS in einem Antrag (14/5086). Außerdem soll nach dem Willen der Fraktion der Versicherungsschutz der Künstlersozialversicherung auch dann aufrechterhalten werden, wenn die Mitglieder kein eigenes Arbeitseinkommen erzielen. Die aus selbstständiger künstlerischer und publizistischer Arbeit resultierenden Renten sollen in jedem Fall so angehoben werden, dass sie über dem Niveau der Sozialhilfe liegen. Zur Begründung heißt es, die Künstlersozialversicherung müsse grundlegend reformiert werden, da sich die Bedingungen der kulturellen und publizistischen Produktion gravierend verändert hätten. Die soziale Lage des überwiegenden Teils der Betroffenen sei nach wie vor schlecht. Nach Meinung der PDS wird der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf dem Anspruch einer grundlegenden Reform der Künstlersozialversicherung nicht gerecht. Insbesondere die Absenkung des Bundeszuschusses von 25 auf 20 Prozent stelle eine Verschlechterung dar. Auch fehlten die Grundlagen für noch zielgenauere und weitergehende Bestimmungen, die dem betroffenen Personenkreis zukünftig eine einem normalen Arbeitsverhältnis vergleichbare soziale Absicherung biete. Die bevorstehende Reform dürfe keine sozialen Verschlechterungen gegenüber der derzeitigen Gesetzeslage bringen, heißt es weiter.