Keine Statistik zu Dienstaufsichtsbeschwerden über fremdenfeindliche Übergriffe
Berlin: (hib/WOL) Zu Dienstaufsichtsbeschwerden wegen fremdenfeindlicher oder ähnlicher Übergriffe des Bundesgrenzschutzes (BGS) gibt es keine statistischen Erhebungen des BGS. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (14/5589) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/5409). Die Fraktion hatte sich im Zusammenhang mit der Dienstaufsichtsbeschwerde eines nigerianischen Studenten in Trier nach fremdenfeindlichen Übergriffen von BGS-Beamten bei Bahnhofskontrollen erkundigt. Dazu erläutert die Regierung, im konkreten Sachverhalt habe es sich nicht um einen fremdenfeindlichen, rassistischen oder diskriminierenden Übergriff gehandelt. Nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes durch das zuständige Bundesgrenzschutzamt Saarbrücken habe ein fehlerhaftes Verhalten der beteiligten Beamten nicht festgestellt werden können. Vielmehr sei es nach mehrfacher Weigerung des Studenten und wegen unvollkommener Personalangaben erst bei einer Überprüfung auf der Polizeiwache zu einer einwandfreien Identifizierung gekommen. Unzutreffend sei auch, dass eine eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die beteiligten Beamten bis heute nicht beantwortet worden sei. Vielmehr sei die eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde mit Schreiben des BGS Saarbrücken vom 21. August 2000 beschieden worden. Ebenfalls schriftlich beantwortet worden seien vier diesbezügliche Schreiben an Bundesminister Schily vom AStA der Universität Trier, von einem Trierer Professor sowie vom Forum Afrika Deutschland e.V. und von der nigerianischen Botschaft.