Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > INFORMATIONS-CENTER > hib-Meldungen > 2001 > 098 >
098/2001
Stand: 03.04.2001
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Im Bundeshaus notiert:

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Ablehnung eines Antrags auf eine Aufenthaltsgenehmigung sowie der Entzug einer Aufenthaltsgenehmigung führen dazu, dass Daten eines Ausländers im Ausländerzentralregister gespeichert werden. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/5703) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/5484). Nicht gespeichert werden dürfe der Grund einer Ablehnung oder des Entzugs einer Aufenthaltsgenehmigung. Nur bei der Speicherung einer Ausweisung, Abschiebung, Einschränkung oder Untersagung der politischen Betätigung oder bei Einreisebedenken müssen öffentliche Stellen nach Regierungsangaben der Registerbehörde die Begründungstexte, die der Speicherung zu Grunde liegen, übersenden. Die Begründungstexte würden lediglich aufbewahrt und nicht statistisch ausgewertet.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_098/09
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Pressezentrum
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Bernadette Schweda, Siegfried Wolf