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123/2001
Stand: 08.05.2001
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Bundesrat kritisiert Reform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

/Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Der Bundesrat hat Kritik an einem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (14/5928) zur Reform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung geübt. In der Stellungnahme der Länderkammer zu dem im Übrigen mit einer Gesetzesvorlage von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/5314) wortgleichen Entwurf heißt es, eine "weitergehende Zwangsvereinigung" landwirtschaftlicher Sozialversicherungsträger missachte nur die zwischenzeitlich erzielten und auch weiterhin beabsichtigten Konsenslösungen zwischen den Trägern selbst. Darüber hinaus stelle sie aus Ländersicht einen gravierenden, nicht hinnehmbaren Eingriff in deren Verwaltungskompetenzen dar. Nach Angaben der Länderkammer haben die Selbstverwaltungen der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger den Reformbedarf erkannt und einen freiwilligen Vereinigungsprozess eingeleitet. Damit sei das Ziel einer deutlichen Reduzierung der Träger bereits durch das eigenverantwortliche Handeln der sie tragenden Selbstverwaltung erreicht.

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Gegenäußerung, die Position des Bundesrates würden den veränderten Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht gerecht. Die Länderkammer fordere Änderungen des Gesetzentwurfs, die auf einen Regelungsverzicht oder auf bloße Empfehlungen hinausliefen. Das Interesse des Bundes, die in diesem Versicherungssystem eingesetzten Bundesmittel wirtschaftlich und sparsam einzusetzen, werde nicht angemessen berücksichtigt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_123/06
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