Gebühren im Wirtschaftsrecht auf den Euro umstellen
Berlin: (hib/VOM) Mit dem Entwurf eines Neunten Euro-Einführungsgesetzes (14/5937) will die Bundesregierung Vorschriften, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie fallen, sowie zwei Gesetze aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesbildungs- und -forschungsministeriums auf Euro umstellen. Darin heißt es unter anderem, Gebühren, die Wertvorschriften mit Signalwirkung zugeordnet sind, würden durch Neufestsetzung im Verhältnis 2 DM zu1 Euro umgestellt. Die damit verbundene Ermäßigung von 2,2 Prozent komme "in der Regel" dem Bürger zugute. Im Übrigen gelte der Grundsatz der centgenauen Umrechnung (ein Euro entspricht 1,95583 DM). Gebühren ohne Signalwirkung würden centgenau umgerechnet mit Ausnahme des Telekommunikationsbereichs, wo ebenfalls im Verhältnis 2 DM zu 1 Euro umgestellt werden soll. Die Mindereinnahmen auf diesem Gebiet schätzt die Regierung auf etwa 1,2 Millionen DM.