Bundesrat begrüßt Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen
Berlin: (hib/RAB) Der Bundesrat begrüßt es, dass Wohnortprinzip bei den Vereinbarungen über die Gesamtvergütungen von Ärzten und Zahnärzten einzuführen. Dies geht aus der Stellungnahme der Länderkammer (14/6410) zu einem entsprechenden Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/5960) hervor. Nach Ansicht des Bundesrates sind damit Verhandlungen und Vereinbarungen künftig dort angesiedelt, wo die Versicherten leben und die Vertragsärzte ihre Leistungen erbringen. Weiter heißt es, das Problem der unterschiedlichen Kopfpauschalen in Ost und West werde hiermit jedoch noch nicht gelöst. Die getrennten Rechtskreise in der vertragsärztlichen Vergütung seien Regelungen von grundsätzlich begrenzter Dauer. Die Länderkammer unterstütze deshalb Bemühungen zur stufenweisen Angleichung der Vergütungen der Vertragsärzte entsprechend der Angleichung der Lebensverhältnisse in den neuen und alten Ländern. Eine Gegenäußerung der Bundesregierung liegt noch nicht vor.