Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/RAB) Der Bundesrat hat zur von der Koalition geplanten Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte noch nicht Stellung bezogen. Dies geht aus einem Gesetzenwurf der Bundesregierung (14/6409) hervor, der deckungsgleich mit einer bereits von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Initiative (14/5957) ist. Danach sollen Versicherungspflichtige ab dem 1. Januar 2002 die Mitgliedschaft bei ihrer Krankenkasse mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende kündigen können.