Zu "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes" Auskunft geben
Berlin: (hib/WOL) Die Bewertung der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) - Bund der Antifaschisten (BdA)" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist Gegenstand dreier Kleiner Anfragen der PDS-Fraktion (14/6386, 14/6388, 14/6389). Die Abgeordneten erkundigen sich zum einen ob die Bundesregierung die Auffassung des BfV teilt, Erklärungen der VVN-BdA über ihre pluralistische Zusammensetzung und über grundsätzliche Meinungsunterschiede bei gemeinsamem Handeln gegen Neofaschismus und Krieg seien ein Beleg für eine extremistische oder verfassungsfeindliche Ausrichtung der Organisation. Zum anderen ist von Interesse, was nach Ansicht der Regierung die Aussagen von VVN-BdA und der PDS qualitativ von Aussagen verschiedener Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens unterscheidet, wenn in beiden Fällen von einer "jahrelangen Bagatellisierung rechtsextremer Gewalt oder der Förderung und Ermunterung rechter Gewalt aus der Mitte der Gesellschaft" die Rede sei. Drittens schließlich will die PDS wissen, ob die Regierung die Auffassung des BfV teilt, dass die Erklärung der VVN-BdA, sie wende sich gegen jede Gleichsetzung von Nazigegnern mit Neonazis oder Rechtsextremisten, geeignet sei, dies als verfassungsfeindliche oder extremistische Ausrichtung der Vereinigung zu belegen.