CDU/CSU: Kriminalität wirksamer bekämpfen - innere Sicherheit gewährleisten
Berlin: (hib/BOB) Nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion ist ein wirklicher Durchbruch bei der Bekämpfung der Kriminalität bislang noch nicht gelungen. Die Union beruft sich in einem Antrag (14/6539) auf die polizeiliche Kriminalitätsstatistik für das Jahr 2000. Die beobachtete Stagnation der Zahlen auf insgesamt hohem Niveau sei auch eine Folge verfehlter Kriminalitäts- und Sicherheitspolitik. Die Sicherheitslage sei in unionsgeführten Ländern "signifikant besser" als in vielen sozialdemokratisch regierten Ländern, behauptet die CDU/CSU.
Um dies zu ändern, schlägt die Unionsfraktion einen umfangreichen Katalog an Maßnahmen vor. So soll es beispielsweise im Bereich der Bekämpfung von Sexualstraftaten künftig möglich sein, einen verurteilten Straftäter auch nachträglich in Sicherungsverwahrung zu nehmen, wenn sich dessen Gefährlichkeit erst im Laufe des Vollzugs erweist. Zudem plädiert die Union dafür, Grundfälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern als Verbrechen zu kennzeichnen. Mit der damit einhergehenden Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr würde zugleich erreicht, dass bereits die bloße Verabredung zum Kindesmissbrauch sowie der Anstiftungsversuch unter Strafe gestellt sei. Die Mindeststrafe für die Herstellung und Verbreitung von kinderpornografischen Schriften sei zudem anzuheben. Ferner bedürfe es der Möglichkeit, auch im Falle des Verdachts des Kindesmissbrauchs oder der Verbreitung von Kinderpornografie die Telefonüberwachung anzuordnen, wenn die Strafverfolgung auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Die Abgeordneten sprechen sich ferner dafür aus, künftig aus Anlass jedweder Straftat die richterliche Anordnung einer sogenannten DNA-Analyse als möglich und ausreichend vorzusehen. Dies sei immer dann der Fall, wenn Grund zu der Annahme bestehe, dass von dem Täter Sexualverbrechen oder andere schwere Straftaten zu befürchten seien.
Bei der Bekämpfung von Ausländern begangener Straftaten spricht sich die CDU/CSU dafür aus, schon eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr müsse zur Ausweisung oder Abschiebung des Täters führen. Angesichts der verhängten geringen Strafen bei schon recht schweren Taten erscheine es nicht sachgerecht, die nach dem Ausländergesetz zwingende Ausweisung an eine Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren zu knüpfen. Zudem sollten ausländische Verurteilte verhängte Freiheitsstrafen auch ohne ihre Zustimmung regelmäßig in ihrer Heimat verbüßen müssen. Im Bereich der Organisierten Kriminalität (OK) ist die Union der Auffassung, der Verfassungsschutz müsse in die Lage versetzt werden, im Rahmen von Vorfeldermittlungen Strukturaufklärungen zu unternehmen und die gewonnenen Erkenntnisse an die Justizbehörden weitergeben dürfen. Zudem bedürfe es Anlass unabhängiger Kontrollen im Bereich des internationalen Verkehrs. Nur so könne der OK wirksam begegnet werden.
Mit Blick auf die Alltagskriminalität soll der Bundestag nach dem Willen der Oppositionsfraktion die Länder auffordern, Strafverfahren zu Delikten wie Vandalismus, Schmierereien und Belästigungen durch abgestimmte Verfahrensweisen zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft zu beschleunigen. Der Verwahrlosung von Orten offener Drogenszenen oder Treffpunkten alkoholisierter Obdachloser sei entschiedener entgegen zu treten. Die CDU/CSU plädiert außerdem dafür, eine gesetzlich geregelte offene Videoüberwachung in allen Ländern einzuführen.