Kommission zur Parteienfinanzierung wird am 18. Juli Bericht vorlegen
Berlin: (hib/WOL) Die Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung beabsichtigt, voraussichtlich am 18. Juli einen umfassenden Bericht mit Vorschlägen für Änderungen im Recht der Parteienfinanzierung vorzulegen. Darum hatte Bundespräsident Johannes Rau (SPD) in seiner Rede anlässlich der Konstituierung der Kommission am 3. Februar vergangenen Jahres gebeten. Einer Unterrichtung der Kommission (14/6412) zufolge beträgt die Steigungsrate seit 1998, dem Jahr der letzten gesetzlichen Änderung 3,95 Prozent. Mit Wirkung vom 1. Januar 1998 sei mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes eine Erhöhung der Obergrenze der staatlichen Leistungen für die politischen Parteien auf 245 Millionen DM erfolgt. Laut Kommission ist im Übrigen der Preisindex der parteitypischen Ausgaben ist im Jahr 2000 gegenüber dem Vorjahr um 1,9 Prozent gestiegen. Der Preisindex erfasst die Preisentwicklung für bedeutsame Ausgaben der Parteien.