Unterschiedliche Tat-Vorwürfe gegen Europol-Beamte und BND-Mitarbeiter
Berlin: (hib/WOL) Eine Verbindung zwischen der Festnahme eines hohen Europol-Beamten und dem Strafbefehl gegen einen Experten des BND bestehen nicht. Auch gibt es keinen Zusammenhang zwischen den Ermittlungen gegen den BND-Mitarbeiter und einem weiteren Europol-Beamten, der inzwischen mit einem anderen Aufgabenfeld nach Albanien abgeordnet wurde. Dies erklärt die Regierung in der Antwort (14/6667) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/6403). Der Antwort zufolge waren alle drei Personen mit zwei Entwicklungsprojekten der Europäischen Kommission befasst. Bei dem Projekt "Aventinus" ging es um die Entwicklung von Modulen für ein Informationssystem zur Drogenbekämpfung, bei "Sensus" um Systementwicklungen zur Erkennung, Filterung, Analyse und Visualisierung fremdsprachlicher Informationen in geschriebenen Texten.
Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Europol-Beamten richteten sich auf Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen. Dabei lag der ermittelte kriminelle Gewinn für den Europol-Beamten bei circa 50.000 Euro, während der identifizierte Schaden für Europol zwischen 10.000 und 20.000 Euro liegen soll. Der Beamte wurde suspendiert und ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Der BND-Mitarbeiter sei als Experte für Sprachtechnologie an den Entwicklungsprojekten beteiligt gewesen, erklärt die Regierung. Privat habe er tatsächliche und vorgebliche Geschäftsverbindungen des BND und eigene Kenntnisse im Rahmen der Entwicklungsarbeit dazu genutzt, um Geschäfte zu tätigen. Dabei sei es um den Erwerb von Aktien an drei "Start-Up"-Unternehmen mit angeblichen Verbindungen zum BND gegangen. Ankauf und Verkauf dieser Firmenbeteiligungen seien zwischen 1998 und 1999 erfolgt. Der BND habe erst im Dezember 2000 Kenntnis erlangt, als die Vorgänge bereits abgeschlossen gewesen seien. Der Antwort zufolge ist der Experte weiterhin Angestellter des BND. Darüber hinausgehende Auskünfte zum Ermittlungsstand gegen ihn gibt es in dem Papier nicht. Die Regierung legt dar, über nachrichtendienstliche Aspekte werde grundsätzlich nur gegenüber den zuständigen parlamentarischen Gremien berichtet.
Zu weiteren Fragen wird dargelegt, die BND-Beteiligung an Projekten der Europäischen Kommission sei keinen Bedenken begegnet. Der EU-Kommission sei bekannt, dass der BND in solchen Fällen als "Amt für Auslandsangelegenheiten (AfA)" firmiere. Zur Inanspruchnahme von EU-Fördermitteln wird erläutert, diese würden in der Regel von privaten Wirtschaftsunternehmen in Anspruch genommen, in "geeigneten Fällen aber auch von staatlichen Stellen". Durch den Erhalt von Fördermitteln habe der BND jedoch keine Position in der EU übernommen. Zur Frage der künftigen parlamentarischen Kontrolle von Europol wird dargelegt, diese sei "von grundsätzlicher Bedeutung". Sie werde unter belgischem Vorsitz im "Rat der Justiz und Innenminister der EU" erörtert werden.