Mit Lkw-Gebühr Transportgüter auf die Schiene verlagern
Berlin: (hib/RAB) Die Verkehrswegekosten sollen durch eine streckenbezogene Lkw-Maut verursachergerecht angelastet werden, um Güter von der Straße auf die Schiene und das Schiff zu verlagern. Mit einem Gesetzentwurf (14/7013) will die Bundesregierung eine streckenbezogene Autobahnbenutzungsgebühr für schwere Nutzfahrzeuge ab 12 Tonnen einführen, mit der eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt werden soll. Da die Maut direkt von der tatsächlich erbrachten Fahrleistung abhängig sei, würden die Wegekosten entsprechend der Fahrleistungen angelastet werden. Außerdem könnten Anreize zur wirtschaftlicheren Ausnutzung der Transportkapazitäten geschaffen und die Möglichkeiten der flexibleren Tarifgestaltung, wodurch weitere verkehrs- und umweltpolitische Ziele unterstützt würden, gestärkt werden. Weiter heißt es in der Initiative, die mit der Lkw-Maut verfolgten Ziele könnten auf anderen Wegen nicht umgesetzt werden, da zum Beispiel die Kfz-Steuer und die Mineralölsteuer auf Lkw-Diesel nicht oder nur unvollkommen umgesetzt werden könnten. Nach Angaben der Bundesregierung läuft die Erhebung der momentan gültigen zeitbezogenen Benutzungsgebühr reibungslos; sie sei vom Güterkraftverkehrsgewerbe allgemein akzeptiert. Gleichzeitig sei die Maut aber auch aus verkehrspolitischer Sicht lediglich ein Einstieg in eine verursachergerechte Anlastung der Wegekosten, da die tatsächlichen Fahrleistungen hierbei nicht berücksichtigt würden.
Nach den Vorstellungen der Exekutive soll das Bundesamt für Güterverkehr die Kontroll- und Ordnungswidrigkeitsbehörde für die Maut werden. Sie sei bereits jetzt dafür zuständig, die zeitbezogene Autobahnnutzungsgebühr zu erheben. Zur Verwendung des künftigen Mautaufkommens heißt es, dieses solle zum Teil im Rahmen eines "Anti-Stau-Programms" aufgewendet werden, um die Verkehrsinfrastruktur nachhaltig zu verbessern. Dadurch könnten seit langem bestehende stauverursachende Engpässe zügiger beseitigt werden. Dieses auf fünf Jahre (2003 bis 2007) angelegte Programm soll ein Volumen von rund 7,4 Milliarden DM haben, das je zur Hälfte auf Bundesfernstraßen einerseits und die Schienen- und Wasserstraßen andererseits aufgeteilt werden soll.
Der Bundesrat fordert die Regierung in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf auf, sich intensiv dafür einzusetzen, dass zeitgleich mit der Einführung der Lkw-Maut die Abgabenbelastung im gesamten europäischen Transportgewerbe harmonisiert wird, damit die insbesondere fiskalischen Wettbewerbsnachteile der deutschen Straßentransportwirtschaft beseitigt werden könnten. Außerdem soll die Bundesregierung nach dem Willen der Länder dafür Sorgen, dass das Mautaufkommen in den Verkehrshaushalt des Bundes fließt.