Experten empfehlen generelle Überprüfung des Saatgutrechts
Berlin: (hib/MAR) Für eine generelle Überprüfung des gesamten Saatgutrechts im Hinblick auf seine ökonomische Sinnhaftigkeit und den tatsächlichen Bedarf eines derart ausgestalteten Rechtssystems hat sich die Mehrheit der Sachverständigen bei einer nichtöffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes (14/5927) am Mittwochmittag im Verbraucherschutzausschuss ausgesprochen. Sie befürworteten damit einen Vorschlag, den die Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Änderungsantrag vorgelegt hatten.
Das geltende Gesetz umfasse 63 Paragraphen, 30 davon seien Verordnungsermächtigungen, stellte der Vertreter des Deutschen Bauernverbandes fest. Er frage sich, ob ein komplexes System so komplex geregelt werden könne. Der Vertreter des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) nannte es "erschreckend, was man alles regeln kann", und sprach von einer "gläsernen Produktion" im Saatgutrecht. Der BDP halte es für bedenklich, dass der Gesetzentwurf mehr als ein halbes Dutzend Verordnungsermächtigungen zusätzlich bringe. Das Parlament müsse ernsthaft prüfen, ob es einen solchen "Blindflug" akzeptieren könne. Auch der Vertreter des Bundessortenamtes forderte eine Verschlankung der Regelungen unter Beachtung des Grundprinzips, dass nur anerkanntes Saatgut in Verkehr gebracht werden könne und nur Saatgut zugelassener Sorten anerkannt werde.
Mit dem die Grundlage der Diskussion bildenden Regierungsentwurf sollen gesetzliche Ermächtigungen geschaffen werden, um künftig in Verordnungen insbesondere das Inverkehrbringen von Saatgut aus pflanzengenetischen Ressourcen sowie von Saatgut für den ökologischen Landbau regeln zu können. Darüber hinaus sollen die Vorschriften zum Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen an die EG-rechtlichen Vorschriften angepasst, die Definition des Begriffes "Inverkehrbringen" neu gefasst und für Saatgut gentechnisch veränderter Sorten Kennzeichnungsvorschriften aufgenommen werden. Der dazu eingebrachte Änderungsantrag der Koalition umfasst unter anderem Begriffsbestimmungen und Inverkehrbringen von Saatgut, die Voraussetzungen für die Sortenzulassung und deren Beendigung sowie den "landeskulturellen Wert" von Sorten.