Öffentliche Anhörung zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes
Berlin: (hib/BOB) Die Absicht der Bundesregierung, Nutzer von Erholungs- oder Freizeitgrundstücken in den neuen Bundesländern künftig an den öffentlichen Lasten dieser Immobilien zu beteiligen, wird am Mittwoch, 14. November, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses sein. Grundlage des Hearings sind der entsprechende Gesetzentwurf der Regierung (14/6884) sowie ein Antrag der PDS-Fraktion (14/6918), auf diese Initiative zu verzichten. Der Ausschuss hat insgesamt elf Sachverständige geladen, zu der Materie Stellung zu nehmen. Die Anhörung beginnt um 14 Uhr im Saal 3 N 001 (Fraktionssaal der CDU/CSU) im Reichstagsgebäude.