Statistikgesetz an Erfordernisse der EU anpassen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will das Gesetz über die Statistik im produzierenden Gewerbe an Informationsanforderungen der Europäischen Union anpassen. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Statistik im produzierenden Gewerbe und zur Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik (14/7556) vorgelegt. Durch die Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik sollen künftig Doppelbefragungen vermieden werden.
Die Strukturstatistikverordnung der EU verlangt den Angaben zufolge den Nachweis jährlicher Strukturdaten für Unternehmen aller Größenordnungen. Da das nationale Erhebungsprogramm im produzierenden Gewerbe diese Daten bislang nur für Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten erfasse, müssten künftig auch kleinere Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten in die Erhebungen einbezogen werden, so die Regierung. Um die Berichtslasten der Wirtschaft und die Kosten im Statistischen Bundesamt zu begrenzen, sollen jeweils nur 6.000 repräsentativ ausgewählte Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe (ohne Bau und Energie) sowie des Baugewerbes zu den neuen Erhebungen herangezogen werden. Streichen will die Regierung die jährlichen industriellen Kleinbetriebserhebungen. Diese seien verzichtbar, weil vergleichbare Informationen aus dem Statistikregister gewonnen werden könnten. Die jährliche Zusatzbelastung der Wirtschaft auf Grund der erweiterten Erhebungen beziffert die Regierung mit 420.000 DM bis 900.000 DM jährlich. Dem stehe eine jährliche Entlastung auf Grund des Wegfalls der industriellen Kleinbetriebserhebung von 950.000 DM bis 2,03 Millionen DM entgegen.
Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme, die Daten geschlechtsspezifisch zu erheben. Dies könne die Repräsentanz und Situation von Frauen und Männern im produzierenden Gewerbe erheblich verbessern. Die Regierung stimmt dem für die jährlichen Erhebungen zu, für monatliche Erhebungen dagegen nicht. Sie lehnt auch den Vorschlag der Länderkammer ab, den Bezug und Verbrauch sowie die Abgabe von Elektrizität nicht mehr monatlich und den Bestand und Verbrauch von Brennstoffen nicht mehr vierteljährlich, sondern nur noch einmal jährlich zu erfassen. Ebenfalls abgelehnt wird das Anliegen der Länder, auf die Streichung der industriellen Kleinbetriebserhebung ab dem Jahr 2003 vorerst zu verzichten, bis ausreichende Erfahrungen über die Verwendung vergleichbarer Daten als Ersatz aus dem Statistikregister gewonnen werden können. Schließlich stimmt sie auch nicht dem Vorschlag zu, die Erhebung in Betrieben der Holzbearbeitung einzustellen.