PDS will Altschuldenhilfe-Gesetz ändern
Berlin: (hib/RAB) Das Altschuldenhilfe-Gesetz soll so geändert werden, dass ostdeutschen Wohnungsunternehmen geholfen wird. Dies sieht ein von der PDS eingebrachter Gesetzentwurf (14/8078) vor. Darin heißt es, mit der zu Beginn Jahres 2001 in Kraft getretenen Altschuldenhilfeverordnung sei eine Härtefallregelung für Wohnungsunternehmen eingeführt worden, die, wie sich anhand des fehlenden Mittelabflusses im Verlauf des letzten Jahres gezeigt habe, nicht geeignet sei, die dringend benötigte Hilfestellung für die Wohnungsunternehmen zu bewirken. Deshalb müssten die zu dem schleppenden Vollzug der Altschuldenhilfe führenden Hemmnisse der Härtefallregelung abgebaut werden. Dazu zählten die Voraussetzung des Leerstandes von mindestens 15 Prozent und der Finanzierungsbeitrag der Kreditinstitute. Außerdem seien nach der derzeitigen Fassung des Altschuldenhilfe-Gesetzes und der Verordnung diejenigen Wohnungsunternehmen von der zusätzlichen Teilentlastung ausgeschlossen, die keine Teilentlastung bzw. keine Zinshilfe in Anspruch genommen hätten. Auch das will die Fraktion ändern.