Auswirkungen des neuen Hochschulrahmengesetzes darlegen
Berlin: (hib/VOM) Nach den Auswirkungen der neuen Vorschriften des am 23. Februar in Kraft getretenen fünften Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Rechtsvorschriften erkundigt sich die PDS-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (14/8421). Mit dem Gesetz seien auch die neuen Regelungen zur Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal rechtsgültig geworden. Dieses neue Recht habe an Hochschulen und Forschungseinrichtungen beträchtliche Unruhe hervorgerufen, so die PDS. Große Unsicherheiten gebe es vor allem im Zusammenhang mit der so genannten Zwölfjahresfrist, wonach Arbeitsverträge mit nicht promoviertem wissenschaftlichem und künstlerischem Personal höchstens sechs Jahre und mit promoviertem Personal höchstens zwölf Jahre dauern sollen. Die Regierung soll sagen, wie hoch der Anteil dieses befristet beschäftigten Personals an den Hochschulen ist, wie viele davon aus Drittmitteln finanziert werden, wie hoch die durchschnittliche Laufzeit befristeter Beschäftigungsverhältnisse ist und wie sich das Durchschnittsalter der so Beschäftigten seit 1985 entwickelt hat. Gefragt wird ferner, wie sie die Rahmenbedingungen für den Abschluss unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse verbessern will und wie sich befristete Beschäftigungsverhältnisse auf wissenschaftliche Laufbahnen und auf die Familiengründung auswirken.