Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/VOM) Die Darstellung verwaltungsinterner Vorgänge ist nach der Abgabenordnung unzulässig, wenn dadurch in einem konkreten Besteuerungsverfahren Rückschlüsse auf die Verhältnisse des Steuerpflichtigen ermöglicht werden. Diesen Hinweis gibt die Bundesregierung der PDS in ihrer Antwort (14/8411) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion (14/8113). Die PDS hatte sich auf Presseveröffentlichungen bezogen, wonach die Firma Diehl Stiftung & Co. in Nürnberg einen Steuererlass in Höhe von 60 Millionen DM erhalten und eine Nürnberger Finanzbeamtin Klage wegen dieses Steuererlasses eingereicht habe.