Zwei Hearings zu Vermögensgesetz und Sicherungsverwahrung
Berlin: (hib/SAS) Der Rechtsausschuss hat für den 17. April zwei öffentliche Anhörungen angesetzt. Thema der ersten Anhörung in der Zeit zwischen 13 und 15 Uhr ist das Zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz. Hierzu liegen je ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/7228) und eine Initiative der FDP-Fraktion (14/5091) vor. Acht Sachverständige sollen im Reichstagsgebäude, Saal 3 N 001, dazu Stellung nehmen.
In der von 15 Uhr an stattfindenden öffentlichen Anhörung beschäftigt sich der Ausschuss mit dem von den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung (14/8586). Ort der Veranstaltung wird ebenfalls Saal 3 N 001 des Reichstagsgebäudes sein. Zu dem Gesetzentwurf wollen unter anderem Sachverständige der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden sowie der Präsident des Landgerichts Traunstein und Vertreter des Max-Planck-Institutes für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg Stellung nehmen.