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104/2002
Stand: 22.04.2002
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Nebenklage und Adhäsionsverfahren im Jugendstrafverfahren zulassen

/Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SAS) Die CDU/CSU-Fraktion möchte die Rechtsposition von Tatopfern im Jugendstrafrecht stärken und hat dazu einen Gesetzentwurf (14/8788) vorgelegt. So sollen künftig die Nebenklage und das Adhäsionsverfahren im Jugendstrafverfahren zugelassen werden. Dies ermögliche die Beiordnung von Opferanwälten. Nach Einschätzung der Union entstehen den Ländern dadurch zusätzliche Kosten, die nicht näher zu beziffern seien. Den Gesetzentwurf zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes begründete die Fraktion damit, dass es unter Berücksichtigung des im Jugendstrafrechts dominierenden Erziehungsgedankens unbillig erscheine, dass das Tatopfer nicht mit eigenen Rechten ausgestattet ist, um seine Interessen und Ansprüche geltend zu machen. Zwar stehe dem Verletzten ein Recht auf Anwesenheit in der nicht öffentlichen Verhandlung gegen Jugendliche zu. Aber der Opferschutzgedanke sei im Jugendstrafverfahren weiterhin nur unzureichend berücksichtigt worden. Auch sei eine Nebenklage im Strafverfahren gegen Jugendliche bislang ausgeschlossen. Demgegenüber könne in Strafverfahren gegen Erwachsene und Heranwachsende jedoch der Verletzte bei entsprechenden Gewicht der Straftat als Nebenkläger auftreten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_104/03
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