Gründe für Einstufung der PKK als "terroristische Vereinigung" darlegen
Berlin: (hib/SAS) Welche Feststellungen deutscher Gerichte über "die Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) oder Beschlüsse des deutschen Parlaments eine Aufnahme der PKK in die von der EU geführte Liste "Terroristischer Personen und Organisationen" rechtfertigten, möchte die PDS-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (14/9019) von der Bundesregierung wissen. Sie bezieht sich dabei auf eine EU-Verordnung, die der Rat um eine Vielzahl weiterer Personen und Organisationen, darunter die "Kurdische Arbeiterpartei" ergänzt habe und die am 3. Mai 2002 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Als Konsequenz der EU-Verordnung seien Behörden und Banken verpflichtet, "alle Gelder" und andere Vermögenswerte von auf der Liste der EU genannten Personen und Vereinigungen einzufrieren, so die PDS. Sie fordert von der Regierung eine Begründung dafür, warum die genannten Personen und Organisationen als "terroristisch" eingestuft wurden und so weitreichende Maßnahmen wie die Beschlagnahmung allen Vermögens rechtfertigten. Zudem interessiert die Abgeordneten, warum die Bundesregierung ihre Zustimmung zur Aufnahme der PKK in die von der EU geführte Liste gegeben habe und welche terroristischen Taten der PKK oder der PKK zuzurechnenden Organisationen und Personen in den letzten drei Jahren zuzuschreiben seien, die ihre Aufnahme in die EU geführte Liste erforderlich machten. Sie verweist darauf, dass bisher kein einziges deutsches Gericht die PKK jemals als "terroristisch" bezeichnet habe. Auch habe die Bundesanwaltschaft schon vor längerer Zeit Ermittlungen gegen eine "terroristische Vereinigung" in der PKK eingestellt. Ferner verlangt sie Auskunft darüber, welche Beschwerde- und Interventionsmöglichkeiten den Betroffenen offen stehen.