Gründung einer Stiftung zum Ausgleich von NS-Unrecht an Schwulen angeregt
Berlin: (hib/SAS) Eine "Magnus-Hirschfeld-Stiftung" zu gründen, schlagen die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf (14/9218) vor. Vor dem Hintergrund nationalsozialistischer Verfolgung an Homosexuellen und der Zerschlagung von schwuler und lesbischer Infrastruktur sei die Stiftung als kollektiver Ausgleich für das von den Nationalsozialisten an den Homosexuellen verübte Unrecht zu sehen. Mit der "Magnus-Hirschfeld-Stiftung" sei die homosexuelle Bürger- und Menschenrechtsarbeit zu fördern. Sie soll nach dem Berliner Arzt und Sexualwissenschaftler Dr. Magnus Hirschfeld benannt werden, der neben seiner wissenschaftlichen Tätigkeit auch als Streiter für die Rechte von Homosexuellen hervorgetreten ist. Als Begründer und langjähriger Vorsitzender der weltweit ersten Vereinigung für die Rechte der Homosexuellen hat sich Hirschfeld in Wort und Tat gegen Vorurteile sowie gegen Diskriminierung und Verfolgung eingesetzt. Sein Einfluss reichte weit über die Grenzen Deutschlands hinaus. Als Sitz der Stiftung ist Berlin geplant. Mit ihr soll die nationalsozialistische Verfolgung Homosexueller in Erinnerung gehalten und das Leben von Schwulen und Lesben in der Bundesrepublik wissenschaftlich erforscht und dargestellt werden. Als weitere Aufgaben benennt der Gesetzentwurf die Förderung der Bürgerrechtsarbeit und die Unterstützung von Menschenrechtsarbeit im Ausland.
Zur Finanzierung der Stiftung des öffentlichen Rechts heißt es, der Bund stelle einen Betrag in Höhe von 15 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser werde in Tranchen von je 3,75 Millionen Euro in den Jahren von 2003 bis 2006 ausgezahlt. So sei die Haushaltsbelastung möglichst gering zu halten. Befürwortet wird die Einrichtung der rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts auch von Lesben- und Schwulenverbänden, die sich seit langem für die Gründung einer Stiftung engagieren, die den Namen Hirschfelds trägt.