Post-Lizenznehmer haben 20 555 Arbeitsplätze geschaffen
Berlin: (hib/VOM) Die Unternehmen, denen eine Lizenz nach dem Postgesetz erteilt worden ist, haben seit 1998 insgesamt 20 555 Arbeitsplätze geschaffen, davon 4 535 Vollzeit- und 5 005 Teilzeitarbeitsplätze. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/9203) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/9069) zur beschäftigungspolitischen Bewertung des Postgesetzes mit. Die geringfügig Beschäftigten dieser Lizenznehmer stünden zu 98 Prozent in sozialversicherungspflichtigen, also gesetzlich geschützten Arbeitsverhältnissen, so die Regierung. Das Postgesetz zielt den Angaben zufolge darauf ab, einem Ausweichen neuer Lizenznehmer in ungeschützte Arbeitsverhältnisse vorzubeugen und dabei die Tarifautonomie, die Gewerbe- und Vertragsfreiheit zu wahren. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post verwende als Maßstab die bei den Lizenznehmern üblichen Arbeitsverhältnisse. Der lizenzierte Bereich umfasse die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen, deren Einzelgewicht nicht mehr als 1 000 Gramm beträgt. Als "üblich" würden die Arbeitsverhältnisse unterstellt, in der die überwiegende Zahl der im lizenzierten Bereich Beschäftigten steht. Die weit überwiegende Zahl der Beschäftigten sei bei oder für die Deutsche Post AG tätig. Ihre Arbeitsverhältnisse bildeten den Maßstab. Laut Auskunft der Regulierungsbehörde sei bisher in keinem Fall die Lizenzerteilung versagt worden. Damit sei zu erwarten, dass die Regelung des Postgesetzes die Lizenznehmer veranlasst hat, ihre geschäftlichen Planungen am Willen des Gesetzgebers auszurichten.
Die Deutsche Post AG habe die Regulierungsbehörde Anfang Mai dieses Jahres darüber informiert, heißt es weiter, dass insgesamt 328 partnerbetriebene stationäre Poststellen neu eingerichtet werden. Es sei zu erwarten, dass der größte Teil dieser Filialen bis Ende August dieses Jahres eingerichtet sein wird. Auf die Frage, wann die Deutsche Post AG die gesetzliche Vorgabe einhalten werde, dass künftig an allen Briefkästen die nächste Leerungszeit angegeben werden muss, heißt es, dies müsse bis spätestens Ende 2002 gewährleistet sein. Die Regulierungsbehörde werde die Einhaltung der Bestimmungen zu den Briefkästen ebenso wie die anderen Vorschriften der Postuniversaldienstleistungsverordnung überwachen.