Anmahnung konkreter Ergebnisse zur Förderung der Rockmusik "verfrüht"
Berlin: (hib/WOL) Erst mit der Einrichtung des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und Medien ist auch für Rock- und Popmusik ein politischer Ansprechpartner geschaffen worden, nachdem frühere Bundesregierungen der kulturellen und wirtschaftlichen Förderung dieser Branche kaum Aufmerksamkeit geschenkt haben. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (14/9651) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (14/9372). Der zuständige Staatsminister habe einige Vorschläge vorgelegt, deren konkrete Umsetzung in dieser Legislaturperiode allerdings nicht mehr möglich sein würden. Schon aus diesen Gründen sei eine Anmahnung konkreter Ergebnisse zur Förderung der Rockmusik verfrüht. Weiter habe die Regierung mehrfach deutlich gemacht, dass sie von der Wirtschaft maßgebliche Initiativen und konkrete Vorschläge bis "hin zur Finanzierung" erwarte, da es hier im hohen Maße um wirtschaftliche Interessen gehe. Ein Diskussionsentwurf über das konzeptionelle Herangehen des Bundes zur verstärkten Förderung von Rock- und Popmusik einschließlich der Einrichtung eines Musikexportbüros werde aber dem Kulturausschuss noch vor der Sommerpause zugeleitet.
Die Antwort geht außerdem auf die Förderinstrumente des Bundeswirtschaftsministeriums für Existenzgründer sowie für kleine und mittelständische Unternehmen ein und verweist darüber hinaus auf bestimmte Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Deutschen Ausgleichsbank, die der Musikwirtschaft und damit auch der Rock- und Popmusik offen stünden. Ein neuer Gestaltungsspielraum stehe schließlich den Verwertungsgesellschaften und damit auch der GEMA durch die Neuordnung des Urheberrechts zur Verfügung. Andere Fragen seien bereits mit der Antwort der Regierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU zur Bestandsaufnahme und Perspektiven der Rock- und Popmusik in Deutschland (14/6993) erläutert worden.