Transsexuelle: Nach Personenstandsänderung meist mit der Situation zufrieden
Berlin: (hib/WOL) Nach einer ersten Vorauswertung einer Befragung von Betroffenenverbänden, Sachverständigen und Einzelpersonen zum Verfahren nach dem Transsexuellengesetz (TSG) durch das Bundesinnenministerium sind die Betroffenen nach erfolgter Operation und Personenstandsänderung überwiegend mit ihrer Lebenssituation im Hinblick auf den Wechsel der Geschlechtszugehörigkeit zufrieden. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (14/9837) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/9789).
Da eine Personenstandsänderung an eine vorherige Geschlechtsumwandlung geknüpft sei, komme es nach dem TSG auf die Empfindung und den Zwang des Betroffenen an, dem anderen Geschlecht zugehörig zu leben sowie auf die äußere Annäherung an die Geschlechtsmerkmale des empfundenen Geschlechts zu erreichen. Die Kombination der psychischen und physischen Komponente der Geschlechtszugehörigkeit sei wegen der Bedeutung der festgestellten Geschlechtszugehörigkeit für den Betroffenen und seine Umgebung sinnvoll, heißt es.
Als problematisch sieht die Bundesregierung dagegen an, bei einer Personenstandsänderung die Auflösung einer Ehe durch eine "formlose Umwandlung" in eine Lebenspartnerschaft (oder umgekehrt) vorzusehen. Als Grund nannte sie hierfür die unterschiedliche rechtliche Situation einer bestehenden Ehe gegenüber einer Lebenspartnerschaft unter Berücksichtigung der Rechtsfolgen. Die Ehe und die Lebenspartnerschaft seien unterschiedliche Rechtsinstitute mit unterschiedlichen Rechtsfolgen. Ein Übergang von der einen in die andere Rechtsform setze daher grundsätzlich eine Abwicklung voraus. Zur Zahlenentwicklung von Geschlechtsumwandlungen und Personenstandsänderungen wird dargelegt, in den zehn Jahren seit Bestehen des Transsexuellen Gesetzes seien 683 Anträge nach Paragraph 1 und 733 Anträge nach Paragraph 8 des Transsexuellen Gesetzes gestellt worden. 562 Anträge nach Paragraph 1 und 692 Anträge nach Paragraph 8 sei stattgegeben worden, 74 Anträge nach Paragraph 1 und 26 Anträge nach Paragraph 8 seien abgelehnt, sowie 22 Anträge nach Paragraph 1 und 6 Anträge nach Paragraph 8 seien von den Betroffenen zurückgenommen worden.