Freiwillige Feuerwehren sollen beim Engagement von Frauen umdenken
Berlin: (hib/WOL) Wenn ernsthaft um Frauen als Ehrenamtliche in der Freiwilligen Feuerwehr geworben werden soll, erscheint ein Überdenken der Strukturen zwingend notwendig, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (14/9845) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (14/9790). Dem ehrenamtlichen Engagement von Frauen in der Freiwilligen Feuerwehr werde große Bedeutung zugemessen, allerdings weniger vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung als im Hinblick auf notwendige infrastrukturelle Rahmenbedingungen. So könne der Brandschutz vor allem in ländlichen Gebieten mit hohem Anteil an Berufspendlern häufig nur durch nicht-erwerbstätige Frauen sichergestellt werden. Um in solchen Regionen dauerhaft verlässliche Strukturen zu etablieren, müssten die Freiwilligen Feuerwehren sich in ihren Strukturen gegenüber Frauen öffnen und gleichberechtigte Arbeits- und Aufstiegsbedingungen schaffen.
Zur konkreten Förderung von Frauen wird dargelegt, Feuerwehren seien Einrichtungen der Kommunen, das Recht der Feuerwehr und damit auch für ehrenamtlich Tätige in Freiwilligen Feuerwehren sei Landesrecht. Die Bundesregierung könne nur im Rahmen des allgemeinen Ehrenamtes allgemeine, bundesweit anwendbare Regelungen treffen. Aus der Forschung sei außerdem bekannt, dass Mädchen und Frauen sich bevorzugt in Initiativen und Organisationen mit flachen Hierarchien, lebendigen Strukturen und eher projektbezogen engagierten. Die männlich geprägten Organisations-, Verbands- und Arbeitsstrukturen der Freiwilligen Feuerwehren entsprächen diesen Vorstellungen "weniger". Den Angaben zufolge waren im Jahr 2000 von insgesamt 1.069.765 aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren 61.447 Frauen verzeichnet. Dies entspreche einem Anteil von 5,74 Prozent. Einen zweistelligen Prozentanteil in Freiwilligen Feuerwehren erreichten Frauen danach lediglich in Sachsen-Anhalt (15,17), Brandenburg (12,59) und Mecklenburg-Vorpommern (11,77). Dagegen wurde ein Frauenanteil unter zwei Prozent für Baden-Württemberg (1,99), Bremen (1,27) und Rheinland-Pfalz (1,11) ausgewiesen.