Stilllegung von regionalen Schienenstrecken erläutern
Berlin: (hib/RAB) Die CDU/CSU erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (15/235) nach den Gründen für die Stilllegung von regionalen Schienenstrecken. Obwohl der Bund den Ländern jährliche Finanzmittel von derzeit mehr als 6,5 Milliarden Euro überweise, seien seit 1999 zahlreiche regionale Schienenstrecken stillgelegt worden. Die Regierung soll erklären, für welche Strecken der Eisenbahn des Bundes nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz entsprechende Verfahren eingeleitet worden seien. Die Fraktion erkundigt sich weiter bei der Regierung, wie sie den Abbau von Leistungen insbesondere in ländlichen Regionen mit der Verpflichtung aus dem Grundgesetz, die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu wahren und dem Wohl der Allgemeinheit Rechnung zu tragen, vereinbaren will. Darüber hinaus interessieren die Auswirkungen auf den Tourismusstandort Deutschland und auf die Bewegungsfreiheit von beispielsweise Wanderern und Radfahrern. Die Regierung soll erklären, ob sie sich für den zügigen Wiederaufbau von kleinen Bahnen und Nahverkehrsbindungen einsetzt, die nach dem Hochwasser im August letzten Jahres nicht wieder in Betrieb genommen worden bzw. von Stilllegungen bedroht seien.