Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde auf dem Prüfstand
Berlin: (hib/MAP) Die tatsächlichen Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde interessieren die Abgeordneten der FDP in einer Kleinen Anfrage (15/380). Hintergrund sind die für nichtig erklärten "Gefahrtier-Verordnungen" in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, heißt es. Die Liberalen monieren, dass diese Verordnungen und das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde an die abstrakte Gefährlichkeit der Rassenzugehörigkeit anknüpfen, obwohl aktuelle Beißstatistiken nicht von den aufgelisteten Hunderassen angeführt werden. So seien beispielsweise 94 Prozent der in Berlin registrierten Beißvorfälle Hunden anzulasten, die in der Berliner Hundeverordnung nicht genannt würden. Die Bundesregierung soll nun darlegen, wie sich seit Inkrafttreten des HundVerbrEinfG die Anzahl von Beißvorfällen entwickelt hat. Die Liberalen wollen wissen, wie viele Hunde, die laut genanntem Gesetz den gefährlichen Hunderassen angehören, bei aktuellen Beißvorfällen aufgefallen sind. Die Regierung soll sagen, wie hoch der Anteil der "gefährlichen Hunde" an der Gesamtzahl der Hunde ist. Sie soll ferner Auskunft darüber geben, welche Kosten Bund und Ländern durch den Vollzug des HundVerbrEinfG und der entsprechenden Verordnungen entstanden sind. Darüber hinaus interessiert die Fraktion, welche Schritte die Exekutive beabsichtige, um Hinterhof- und Qualzüchtungen von Heimtieren, insbesondere von Hunden, zu verhindern.