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032/2003
Stand: 12.02.2003
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Datenschutzbeauftragter gegen flächendeckende Kontrollmitteilungen

Finanzausschuss

Berlin: (hib/VOM) Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, hält flächendeckende Kontrollmitteilungen über Kapitaleinkünfte für nicht verhältnismäßig. Während der Beratung der Entwürfe für das Steuervergünstigungsabbaugesetz (15/119, 15/287) am Mittwochvormittag im Finanzausschuss sagte Jacob, er sei froh, dass innerhalb der Koalitionsfraktionen noch keine abschließende Feststellung zu diesem Punkt getroffen worden sei. Der Datenschutzbeauftragte wertete die Gleichheit der Besteuerung, die mit Hilfe flächendeckender Kontrollmitteilungen der Banken an die Finanzämter erreicht werden soll, als hohes Rechtsgut. Dies gelte aber auch für den Datenschutz. Bei flächendeckenden Kontrollmitteilungen, der Aufhebung des Bankgeheimnisses, der Einführung eines Ordnungsmerkmals und der zielgerichteten Suche bei steuerlichen Außenprüfungen finde das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung "nicht mehr statt". Vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit müsse man überlegen, ob es andere Möglichkeiten gibt, die Gleichheit der Besteuerung zu garantieren. Jacob schlug vor, den Finanzbehörden Stichproben zu ermöglichen. Mit einem solchen Verfahren könnte man zeitlich befristet Erfahrungen sammeln und sie anschließend auswerten.

Die Bundesregierung und die SPD-Fraktion hielten diese Argumentation für nicht überzeugend. Nach der Abgabenordnung sei der Bürger verpflichtet, an der Besteuerung mitzuwirken. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung könne hier nicht greifen. Die SPD räumte ein Spannungsverhältnis zwischen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der informationellen Selbstbestimmung ein. Sie verwies auf die Daten, die auf einer Lohnsteuerkarte verzeichnet sind, und die aus datenschutzrechtlicher Sicht bedenklicher seien als eine Kontrollmitteilung über Kapitalerträge. Auch gebe es Länder wie die USA, die nicht im Verdacht stünden, ein Schnüffelstaat zu sein, und in denen es seit Jahren Kontrollmitteilungen gebe.

Die CDU/CSU bezweifelte, dass Kontrollmitteilungen angesichts der geplanten Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte in Höhe von 25 Prozent überhaupt noch erforderlich sind. Die Koalition sei dabei, das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung mit Hilfe der Mitwirkungspflicht in der Abgabenordnung auszuhebeln. Das Problem liege darin, dass die Steuerdaten mit den Sozialkassen in Verbindung gebracht würden, um die Vermögensverhältnisse von Leistungsempfängern zu überprüfen. Die FDP fügte hinzu, die Regierung könne es sich mit dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung nicht so einfach machen. Es gehe auch um weitere Eingriffsmöglichkeiten auf Grund der zentralen Bündelung von Daten. Die Bundesregierung wiegelte dagegen ab. Das Gerede vom "gläsernen Bürger" sei Unfug. Es handele sich allenfalls um "dunkles Milchglas".

Der Finanzausschuss will die Beratung der Gesetzentwürfe am kommenden Mittwoch abschließen. Koalitionsintern stehen den Angaben zufolge neben den Kontrollmitteilungen noch die Abschaffung der gewerbesteuerlichen Organschaft, der Umsatzsteuersatz auf Blumen und die Höhe der Umsatzsteuerpauschale in der Landwirtschaft auf dem Prüfstand.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_032/02
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