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038/2003
Stand: 19.02.2003
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Einkommensteuerrechtliche Pauschbeträge für Behinderte anheben

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Für eine Anhebung der einkommensteuerrechtlichen Pauschbeträge für Behinderte entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten hat der sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am Mittwochmorgen einvernehmlich die zugrundliegende Eingabe dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages "zur Kenntnis" zu geben. Die Petenten weisen darauf hin, dass wegen der Verteuerung nahezu aller Dienstleistungen und Preise, zum Beispiel für Hilfsmittel und bei den Kfz-Kosten, die behinderungsbedingten Aufwendungen "erheblich" gestiegen seien. Eine großzügige Neufestsetzung der Pauschbeträge könne die übrigen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation behinderter Menschen sozialgerecht ergänzen und abrunden, so die Petenten.

Die den vom Petitionsausschuss eingeholten Stellungnahmen des BMF heißt es, dass die mit den Pauschbeträgen für behinderte Menschen angestrebte Vereinfachung "nach wie vor" erreicht werde. Es gebe keine Erkenntnisse, dass vermehrt die tatsächlichen behinderungsbedingten Aufwendungen steuerlich geltend gemacht würden, die über die Pauschbeträge hinaus gingen. Aus der Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten könnten auch nur in beschränktem Umfang Rückschlüsse auf Mehraufwendungen Behinderter gezogen werden. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages teilte zudem mit, er habe die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob und inwieweit eine Umwandlung der Behinderten-Pauschbeträge in einen Freibetrag oder in direkte Zuschüsse möglich und sinnvoll sei. Diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. Die Mitglieder des Petitionsausschusses betonten, dass sie "nachhaltig" für die Verbesserung der Situation behinderter Menschen eintreten würden. Sie hielten deshalb die vorliegende Petition für geeignet, in die laufenden Überlegungen mit einbezogen zu werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_038/01
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