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050/2003
Stand: 07.03.2003
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Ende 2001 zählte die Tourismusbranche 107 000 Auszubildende

Tourismus/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Zahl der Auszubildenden in der deutschen Tourismusbranche hat Ende 2001 bei rund 107 000 gelegen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/516) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/443) mit. Davon seien rund 87 Prozent auf das Hotel- und Gaststättengewerbe entfallen. Gegenüber dem Vorjahr bedeute dies insgesamt eine Steigerung um rund 1,8 Prozent und für die Hotel- und Gaststättenberufe um 2,6 Prozent. Zahlen für 2002 liegen den Angaben zufolge noch nicht vor.

Der Anteil weiblicher Auszubildender (rund 64 000) an den Tourismusberufen beträgt der Regierung zufolge rund 60 Prozent. Auf die Hotel- und Gaststättenberufe (rund 53 000) entfielen rund 56 Prozent. Im Gegensatz zum Jahr 2000 sei jedoch ein leichter Rückgang um insgesamt 0,8 Prozent, bei den Berufen in Hotellerie und Gastronomie um 0,7 Prozent und bei den anderen Tourismusberufen sogar um 1,6 Prozent zu verzeichnen gewesen. Im Tourismusbereich seien 2001 rund 45 000 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen worden, heißt es weiter. Davon könnten etwa 40 000 den Berufen in Hotellerie und Gastronomie zugeordnet werden. In der Tourismusbranche insgesamt sei die Zahl neu abgeschlossener Ausbildungsverträge 2001 um 0,8 Prozent zurückgegangen. Im Hotel- und Gaststättengewerbe habe es jedoch eine Steigerung um 0,3 Prozent gegeben. Die Bundesregierung bewertet dies positiv, da im Vergleich zum Vorjahr die Neuverträge für Ausbildungsberufe aller Branchen insgesamt um 1,3 Prozent zurückgegangen seien. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband schätze die Zahl der Ausbildungsbetriebe auf rund 25 000 bis 28 000.

Die FDP hatte sich auch danach erkundigt, wie die Regierung es bewertet, dass das Arbeitsende der jugendlichen Auszubildenden um 22 Uhr in der Gastronomie zu "erheblichen Störungen des Betriebsablaufs" führt. Die Regierung erklärt dazu, in wenigen Bereichen sei es zulässig, Jugendliche ab 16 Jahren auch nach 22 Uhr zu beschäftigen. Im Hotel- und Gaststättengewerbe sei die Beschäftigung Jugendlicher dieses Alters grundsätzlich bis 22 Uhr möglich, im Schichtdienst auch bis 23 Uhr. Das Jugendarbeitsschutzgesetz berücksichtige die Anforderungen der Hotel- und Gaststättenberufe, indem es dort einen breiteren zeitlichen Korridor für die Beschäftigung und Ausbildung gebe als in fast allen anderen Branchen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_050/06
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