Einführung einer Arzneimittel-Positivliste in der Kritik
Berlin: (hib/VOM) Die gesetzliche Einführung einer so genannten Positivliste in der Arzneimittelversorgung steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (15/702) der CDU/CSU-Fraktion. Ziel sei es, so die Union, dass nur noch solche Medikamente zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können, die auf einer "Positivliste" aufgeführt sind. Die Bundesregierung versuche, die für die Verabschiedung des Gesetzes erforderliche Zustimmung des Bundesrates zu umgehen, indem sie das Arzneimittel-Positivlistengesetz für zustimmungsfrei deklariert habe. Die Positivliste ziele auch nicht mehr allein auf eine bessere Arzneimittelversorgung, sondern solle ein Instrument zur Kostendämpfung darstellen.
Die Abgeordneten fragen, aufgrund welcher Erkenntnisse die Regierung der Auffassung ist, dass das aufwändige Zulassungsverfahren und die Negativliste keine ausreichend wirksamen Instrumentarien sind, um Medikamente mit zweifelhafter Wirkung von der Erstattungspflicht durch die gesetzliche Krankenversicherung auszunehmen. Sie wollen ferner wissen, welche Auswirkungen die Regierung auf die pharmazeutischen Unternehmen im Hinblick auf ihre Wettbewerbsfähigkeit, die Beschäftigungssituation, mögliche Neugründungen, die Verkleinerung, Verlagerung oder Schließung von Betriebsstätten, Forschungs- sowie Produktionskapazitäten vor allem im Mittelstand erwartet. Die Regierung soll sagen, wie sie die unterschiedliche Behandlung von Arzneimitteln als verordnungsfähig oder nicht verordnungsfähig aufheben will, um die sonst drohenden Konsequenzen nicht einseitig zu Lasten der forschenden pharmazeutischen Industrie auszutragen. Die Abgeordneten erkundigen sich beispielsweise, ob die Regierung bei Mukoviszidose-Patienten Ausnahmeregelungen plant, wenn festgestellt wird, dass im Einzelfall ein nicht auf der Positivliste aufgeführtes Arzneimittel den besten Therapieerfolg erzielt, während bei der Einnahme von Ersatzpräparaten mit gesundheitlichen Rückschritten zu rechnen ist. Die Fraktion interessiert darüber hinaus, woraus die Regierung schließt, dass durch die Positivliste ein Einsparvolumen von jährlich 800 Millionen Euro erzielt werden kann. Schließlich wird gefragt, wie die Regierung sicherstellen will, dass durch die geplante Ausgrenzung eines Ausgabevolumens in Höhe von etwa 1,7 Milliarden Euro aus der Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung und bei einem geplanten Einsparvolumen von 800 Millionen Euro nicht Tausende von Arbeitsplätzen in der pharmazeutischen Industrie beseitigt werden und damit das Ziel der Bundesregierung, die Arbeitslosigkeit zu senken, in sein Gegenteil verkehrt wird.