FDP: Abgeordnetengesetz ändern
Berlin: (hib/MAR) Eine vom Bundespräsidenten zu berufende, unabhängige Sachverständigenkommission soll nach dem Willen der FDP künftig die angemessene Abgeordnetenentschädigung ermitteln und festlegen. Die Fraktion hat dazu nach dem von ihr zu diesem Zweck bereits vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (15/751) einen Entwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (15/753) eingebracht. Dem Entwurf zufolge soll die Kommission "unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Angemessenheitsgebotes und unter Berücksichtigung der allgemeinen Einkommens- und Preisentwicklung" jährlich zum 1. März die Abgeordnetenentschädigung festsetzen und darüber dem Bundestagspräsidenten berichten. Darüber hinaus soll die Kommission bis zum 1. April 2004 die rechtliche Angemessenheit der Altersversorgung überprüfen. Die Kommission soll, so der Entwurf, jeweils für die Amtszeit des Bundespräsidenten berufen werden.