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077/2003
Stand: 08.04.2003
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Bundesrat will Justiz und Bußgeldbehörden entlasten

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BES) Der Bundesrat will die Arbeit der Justiz und der Bußgeldbehörden durch eine Änderung der am 1. März 1998 in Kraft getretenen Novelle des Ordnungswidrigkeitengesetzes erleichtern. In einem Gesetzentwurf (15/780) schlägt die Länderkammer vor, in Ordnungswidrigkeitsverfahren bei den Bußgeldsenaten der Oberlandesgerichte in Umkehrung der bisherigen Rechtslage die Einzelrichterbesetzung als Regel, die Dreierbesetzung hingegen als Ausnahme zu konzipieren. Damit solle erreicht werden, dass die Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte nur noch in wirklich bedeutenden Fällen in der Besetzung mit drei Richtern zusammentreten, hingegen die Masse der Fahrverbotsfälle, die den Großteil der Rechtsbeschwerden ausmachten, grundsätzlich vom Einzelrichter entschieden würden. Die Änderung der Besetzung der Bußgeldsenate werde zu nicht quantifizierbaren Stelleneinsparungen bei den Oberlandesgerichten führen, so die Erwartung des Bundesrates.

Die Bundesregierung zeigt sich in ihrer Stellungnahme bereit, den Vorschlag der Länderkammer mitzutragen. Allerdings schlägt sie drei "kleinere Korrekturen" vor, die ihrer Ansicht nach den eigentlichen Regelungsbedarf der Vorschrift unberührt lassen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_077/07
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