Vertrag über Auslieferungsverkehr zwischen Deutschland und Indien ratifizieren
Berlin: (hib/BES) Die Bundesregierung will den Vertrag vom 27. Juni 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über die Auslieferung ratifizieren und hat zu diesem Zwecke einen Gesetzentwurf (15/1073) eingebracht. Damit soll der Auslieferungsverkehr zwischen beiden Staaten auf eine vertragliche Grundlage gestellt werden. Bislang besteht keine völkerrechtliche Übereinkunft zwischen Deutschland und Indien über die Auslieferung. Der zu ratifizierende Vertrag sei aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Erleichterung des Auslieferungsverkehrs abgeschlossen worden, heißt es im Gesetzentwurf. Dies solle verhindern, dass die frühere vertragslose Rechtslage flüchtigen Straftätern zugute kommt.
In einer Stellungnahme des Bundesrates fordert die Länderkammer, die Eingangsformel des Gesetzes dahingehend zu ergänzen, dass die Zustimmung des Bundesrates daraus ersichtlich wird. Nach Ansicht des Bundesrates enthält das Übereinkommen auch Regelungen des Verwaltungsverfahres der Länderbehörden bei der Ausführung von Bundesrecht und bedarf deswegen der Zustimmung der Länderkammer. In ihrer Gegenäußerung vertritt die Bundesregierung dagegen die Auffassung, dass der Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten ausschließlich Sache des Bundes ist und Vertragsgesetze zu einschlägigen Übereinkommen daher nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.