Seit 1999 wurden 89 Stammgesetze und 446 Rechtsverordnungen aufgehoben
Berlin: (hib/WOL) Seit dem 1. Januar 1999 bis Anfang Juli 2003 sind 89 Stammgesetze und 446 Rechtsverordnungen aufgehoben worden. In den Angaben sei die Aufhebung weiterer zahlreicher Einzelvorschriften im Rahmen von Änderungsvorhaben nicht enthalten. In der Antwort der Regierung (15/1437) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/1391) wird die Anzahl der im gleichen Zeitraum erlassenen "ändernden Verordnungen" mit 1 208 und die Zahl neuer Stammverordnungen mit 624 angegeben. Die Liberalen hatten nach dem Sachstand des sogenannten Masterplans "Bürokratieabbau" gefragt. Zur Zahl neuer Gesetze heißt es in der Antwort, seit Januar 1999 bis Juli 2003 habe der Deutsche Bundestag 307 Änderungsgesetze verabschiedet, mit denen bestehende Gesetze angepasst, modernisiert oder reformiert worden sind. Darüber hinaus habe das Parlament 211 neue Stammgesetze geschaffen. Zur Relation aufgehobener und neu geschaffener Gesetze und Verordnungen wird dargelegt, grundsätzlich sei ein Regierungswechsel mit einem Politikwechsel verbunden, dessen Umsetzung zunächst die Neuschaffung oder Veränderung von Rechtsvorschriften nach sich ziehe. Dies gelte auch für den 1998 vollzogenen Regierungswechsel. Allein die Zahl der geänderten oder neu geschaffenen Rechtsvorschriften lasse noch keinen hinreichenden Rückschluss auf die Regelungsdichte und die Qualität der Normen zu.
Mit der Umsetzung der "Initiative Bürokratieabbau" sind laut Antwort alle Bundesressorts befasst. Im Juli 2003 habe die Bundesregierung ein Strategiekonzept zum Bürokratieabbau mit 54 konkreten Einzelprojekten beschlossen. Die Initiative soll die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland bei der Schaffung von Wachstum und Beschäftigung stärken und Bürgerinnen und Bürger durch Abschaffung überflüssiger Verwaltungspflichten entlasten. Die Steuerung des Gesamtkonzepts erfolge durch einen Staatssekretärsausschuss unter Vorsitz des Bundesinnenministeriums (BMI) und werde durch eine in das Referat O 2 des BMI integrierte Geschäftsstelle mit insgesamt 12 Mitarbeitern unterstützt. Der personelle und sächliche Aufwand sei durch vorhandene Ressourcen in den Haushalten der jeweils federführenden Ministerien gedeckt, heißt es weiter. Die "Initiative Bürokratieaufbau" stütze sich im Übrigen auf vorliegende Erhebungen und Forschungsergebnisse einzelner Ressorts zu Belastungen von Unternehmern und Bürgern. Ein Aufruf der Regierung im Dezember 2000 an Wirtschaft, Gewerkschaften und kommunale Spitzenverbände, bürokratische Hemmnisse zu benennen und gleichzeitig Vorschläge zur deren Umsetzung zu machen, habe 864 Vorschläge erbracht. Auch Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern zum Bürokratieabbau können laut Antwort unmittelbar bei den jeweiligen Bundesressorts oder beim BMI eingebracht werden: Bundesministerium des Innern, Alt Moabit 101 D, 10559 Berlin; Telefax 01888-6812926 ; Email: poststelle@bmi.bund.de.