Bundesrat: Kassen sollen für die häusliche Krankenpflege aufkommen
Berlin: (hib/RAB) Die gesetzlichen Krankenversicherungen sollen für Leistungen der häuslichen Krankenpflege aufkommen. Mit einem Gesetzentwurf (15/1493) will der Bundesrat entsprechende Leistungsverschiebungen von der Kranken- zur sozialen Pflegeversicherung korrigieren. Laut Länderkammer schafft dies Rechtssicherheit, macht die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen rückgängig und stärkt dadurch die Leistungsfähigkeit der ambulanten Pflegedienste. Der Bundesrat bezieht sich auf ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 2001, wonach unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr die gesetzliche Krankenversicherung, sondern die soziale Pflegeversicherung für Leistungen der Behandlungspflege bei ambulant versorgten pflegebedürftigen Personen zuständig ist. Nach Überzeugung der Länderkammer geht diese Leistungsverschiebung insbesondere zu Lasten chronisch Kranker und multimobiler pflegebedürftiger Versicherter, die von ambulanten Pflegediensten betreut und versorgt werden. Diese Personen verlören ihren Anspruch auf häusliche Krankenpflege gegenüber der Krankenversicherung und würden auf den Sachleistungsanspruch gegenüber der Pflegeversicherung verwiesen. Dieser Sachleistungsanspruch, so der Bundesrat, sei in der Höhe begrenzt und laut Pflegeversicherungsgesetz grundsätzlich nicht für Leistungen der Behandlungspflege, sondern für Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung vorgesehen. Weiter will die Länderkammer mit dem Gesetzentwurf nach eigenen Angaben die Pflegebereitschaft von Angehörigen stärken.